Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 /
Erwerb eigener Aktien
09.07.2018 / 17:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
München, den 09.07.2018
Im Zeitraum vom 4. Juli 2018 bis einschließlich 6. Juli 2018 hat
die Allianz SE insgesamt Stück 443.408 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 2.
Juli 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014
und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
04 Juli 2018 112.706 179,7023
05 Juli 2018 138.426 180,3838
06 Juli 2018 192.276 179,5390
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4.
Juli 2018 bis einschließlich 6. Juli 2018 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 443.408 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
---------------------------------------------------------------------------
09.07.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
Königinstr. 28
80802 München
Deutschland
Internet: www.allianz.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service