PRIMEPULSE SE
PRIMEPULSE SE bereitet Börsengang vor
DGAP-News: PRIMEPULSE SE / Schlagwort(e): Börsengang NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.
– Die technologieorientierte Beteiligungsholding PRIMEPULSE SE (“PRIMEPULSE”) plant im vierten Quartal 2018 den Börsengang im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. – PRIMEPULSE versteht sich als Digitalisierungs- und Wachstumsplattform, die ihre Portfoliounternehmen aktiv bei der Umsetzung der langfristigen organischen und anorganischen Wachstumsziele sowohl durch umfassende Kompetenzen im Bereich Digitale Transformation als auch als Finanzierungspartner unterstützt. – PRIMEPULSE profitiert vom hohen Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten im deutschen Mittelstand aufgrund der zunehmenden Herausforderungen für Unternehmen im Rahmen der Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie bei der Lösung der unternehmerischen Nachfolge. – Zur Umsetzung der Wachstumsstrategie beabsichtigt PRIMEPULSE die Ausgabe von neuen Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von rund 250 Mio. Euro (Primary Offering); darüber hinaus beinhaltet das Angebot eine dem Marktstandard entsprechende Mehrzuteilungsoption in Höhe von 15 % des Basisangebots (Greenshoe-Option). Diese wird aus Aktien aus dem Bestand der Hauptaktionäre Stefan Kober, Raymond Kober und Klaus Weinmann bedient; die Hauptaktionäre bleiben auch nach dem Börsengang Mehrheitsaktionäre. – Der Emissionserlös soll vorrangig für die Akquisition von Portfoliounternehmen im Rahmen der “Buy-Build-&-Develop” Strategie verwendet werden. München, 25. September 2018 – Die PRIMEPULSE SE (www.primepulse.de), eine dynamisch wachsende, technologieorientierte Beteiligungsholding mit Sitz in München, bereitet den Börsengang im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse im vierten Quartal 2018 vor. Der Investmentfokus von PRIMEPULSE liegt auf Beteiligungen an Unternehmen, die sich durch eine hohe technologische Kompetenz auszeichnen, in zukunftsfähigen Märkten aktiv sind und auf Basis ihres Geschäftsmodells das Potential haben, durch eine Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen die Marktführerschaft auszubauen bzw. zu erreichen. Das Beteiligungsportfolio erstreckt sich über verschiedene Branchen und Unternehmen, die insbesondere in den Bereichen IT Cloud Transformation, Vision Technology, Electronics, eBusiness, Automotive, Gardentech sowie Air Technology tätig sind und die der PRIMEPULSE Konzern in den Geschäftsbereichen (Cluster) Technology und Tech-Enabled Industry bündelt. Der PRIMEPULSE Konzern hat sein Wachstum in den vergangenen Jahren durch zahlreiche, erfolgreiche Akquisitionen deutlich forciert. “2017 war bereits ein Jahr des dynamischen Wachstums für PRIMEPULSE, welches wir in 2018 erfolgreich fortsetzen. Mit über zehn Akquisitionen in 18 Monaten haben wir die nächste Stufe erreicht und uns zur Wachstums- und Digitalisierungsplattform entwickelt”, sagt Klaus Weinmann, Co-Founder, CEO & Chairman der PRIMEPULSE SE. Um die starke Marktposition auszubauen, schafft das Unternehmen mit dem Börsengang die Rahmenbedingungen für die weitere Expansion durch den Erwerb attraktiver Unternehmen oder Unternehmensteile und damit für sein zukünftiges Wachstum. Im Zuge dessen verfolgt die PRIMEPULSE SE eine “Buy-Build-&-Develop” Strategie. Diese beinhaltet sowohl neue Plattform-Akquisitionen als auch Add-on Akquisitionen auf Ebene der bestehenden Portfoliounternehmen mit der Absicht, die Portfoliounternehmen weiter zu entwickeln und aktiv bei der Umsetzung ihrer Innovations- und Digitalisierungsstrategie und damit der Realisierung ihrer Wachstumsziele zu unterstützen. Geschäftsmodell und Wettbewerbsvorteil Starke Geschäftsentwicklung Wachstumspotenzial Erfahrenes Managementteam Eckpunkte des Börsengangs Klaus Weinmann erläutert die Entscheidung für einen Börsengang wie folgt: “Wir möchten die attraktiven Investitionsmöglichkeiten, die sich uns bieten, zügig nutzen und so die Weiterentwicklung des PRIMEPULSE Konzerns und unserer Portfoliounternehmen konsequent vorantreiben. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, weiter deutlich zu wachsen und sehen sowohl im Markt für Unternehmensbeteiligungen als auch in den Märkten unserer Portfoliounternehmen wie beispielsweise Industrial Automation und IoT erhebliche Wachstumspotenziale. Mit dem Börsengang wollen wir das ambitionierte Wachstum untermauern und zudem unsere Visibilität am Markt deutlich erhöhen. Gleichzeitig bieten wir unseren zukünftigen Aktionären die Chance, an der aussichtsreichen Entwicklung deutscher Hidden Champions im Mittelstand innerhalb unseres Investmentportfolios zu partizipieren.” Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft und die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Die Mainfirst Bank Aktiengesellschaft fungiert als Joint Bookrunner. Über PRIMEPULSE PRIMEPULSE ist eine dynamisch wachsende Beteiligungsholding mit Sitz in München. Im Fokus stehen Beteiligungen an technologieorientierten Unternehmen in zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern. Das PRIMEPULSE Portfolio erstreckt sich aktuell unter anderem über die Bereiche IT Cloud Transformation, Vision Technology, Electronics, eBusiness, Automotive, Gardentech sowie Air Technology. PRIMEPULSE verfolgt einen langfristigen, wertorientierten Beteiligungsansatz und versteht sich als strategischer Partner ihrer Gruppenunternehmen, der diese in ihren Wachstumsambitionen aktiv unterstützt. Hinter PRIMEPULSE stehen Klaus Weinmann, Raymond Kober und Stefan Kober, die Gründer der heute im TecDAX notierten CANCOM SE mit über 25 Jahren digitaler Kompetenz. Kontakt: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen. Der Wertpapierprospekt wird, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner Veröffentlichung, bei der PRIMEPULSE SE (Hermann-Sack-Straße 3, 80331 München, Deutschland) und auf der Webseite der PRIMEPULSE SE (www.primepulse.de) kostenfrei erhältlich sein. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act“) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt. Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order“), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise “erwarten”, “glauben”, “vorhersehen”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “werden”, “könnten”, “können” oder “können unter Umständen” bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.
25.09.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |