Heidelberger Druckmaschinen AG
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2018 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
In dem unter www.heidelberg.com/hauptversammlung
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Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft |
Der Widerruf oder die Änderung bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zu diesem Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich.
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist auf die Abstimmung über Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) von Vorstand und Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu TOP 2 und TOP 3 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe durch Briefwahl zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahl.
RECHTE DER AKTIONÄRE
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 24. Juni 2018, 24.00 Uhr, zugehen. Aktionäre werden gebeten, etwaige Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu übermitteln:
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Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.heidelberg.com/hauptversammlung
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Aktionäre können auch einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen, anders als Wahlvorschläge, mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu richten:
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Die Gesellschaft kann aus den in § 126 Abs. 2 AktG bzw. in § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen davon absehen, Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen; Wahlvorschläge müssen zudem nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 10. Juli 2018, 24.00 Uhr, unter der oben angegebenen Adresse zugegangen sind, werden im Internet unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
bekannt gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Vorab der Gesellschaft fristgerecht übermittelte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung nur behandelt, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung zu stellen bzw. Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt zu machen, ohne diese vorher der Gesellschaft übermittelt zu haben, bleibt unberührt.
Recht der Aktionäre auf Erteilung von Auskünften gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand von einer Beantwortung einzelner Fragen aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen kann. Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetadresse
www.heidelberg.com/hauptversammlung
unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’.
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Die Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG können von der Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
abgerufen werden.
ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET
Sie können die Rede des Vorstandsvorsitzenden direkt über das Internet
www.heidelberg.com/hauptversammlung
verfolgen und dort im Anschluss abrufen. Die Abstimmungsergebnisse werden wir nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt geben.
DATENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENENINFORMATION FÜR AKTIONÄRE
Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß den Artikeln 12 bis 33 der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
Nilofar.Yussuf@heidelberg.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Nilofar Yussuf
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Tel.: +49 (0) 62 22 / 82-67284
Fax.: +49 (0) 62 22 / 82-9967284
Gutenbergring
69168 Wiesloch
Deutschland
Frau Yussuf ist unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.heidelberg.com
zu finden.
Heidelberg, im Juni 2018
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Weitere Informationen zu TOP 5 (Wahl zum Aufsichtsrat), insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und gemäß Nr. 5.4.1 Abs.
5 Satz 2, Abs. 6-8 Deutscher Corporate Governance Kodex
Dr. Siegfried Jaschinski
Persönliche Daten:
Geboren: | 21. August 1954 in Deutschland |
Erstbestellung: | 03.04.2007 |
Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Dr. Siegfried Jaschinski hat ein Diplom der Universität Köln im Bereich der Betriebswirtschaft. Er verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Controlling und Investment Banking und war mehrere Jahre in führenden Positionen verschiedener Banken tätig. Ebenso verfügt er über einen ausgeprägten Sachverstand im Bereich von Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finanzierung und Kapitalmarkt und ist unabhängig i. S. v. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Beruflicher Werdegang und aktuelle Tätigkeit:
1974 – 1981 | Promotion an der Universität Düsseldorf im Bereich Geschichte und Philosophie sowie Diplom an der Universität Köln im Bereich Betriebswirtschaft |
1981 – 1986 | Controlling und Investment Banking bei HSBC Trinkaus, Düsseldorf. |
1986 – 1994 | Funktion im Corporate Finance und Wertpapierbereich, zum Schluss Direktor und Leiter des Bereiches Global Bond Sales, Treasury Produkte für europäische Unternehmen, Equity Derivative bei der Deutsche Bank AG. |
1994 – 2000 | Vorstandsmitglied der LBBW/SüdwestLB, verantwortlich für das nationale Firmenkunden- und Auslandsgeschäft |
2001 – 2004 | Vorstandsmitglied der LBBW, verantwortlich für Finanzmärkte |
2001-2009 | Vorsitzender der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V.; zeitweise Vorsitzender des Aufsichtsrates der Börse Stuttgart AG, Vorsitzender der Baden-Württembergische Wertpapierbörse |
2005 – 2009 | Vorstandsvorsitzender der LBBW |
2011 – 2014 | Vorstandsmitglied der MainFirst Bank AG und Partner der MainFirst Holding AG |
Seit 2015 | Partner der Augur Capital AG und diverse Aufsichtsratsmandate für Portfoliounternehmen von Augur Capital Fonds |
2007 – 2015 | Mitglied des Aufsichtsrates der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft |
Seit 2015 | Vorsitzender des Aufsichtsrates der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
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Augur Capital Advisors S.A, Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats) |
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Augur FIS-Financial Opportunities II SICAV (Mitglied des Verwaltungsrats) |
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Augur General Partners S.A.R.L, Luxemburg (Mitglied des Verwaltungsrats) |
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Veritas Investment GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats) |
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Veritas Institutional GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats) |
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LRI Depositary S. A., Luxemburg (Mitglied des Aufsichtsrats) |
Ferdinand Rüesch
Persönliche Daten:
Geboren: | 31. Oktober 1959 in der Schweiz |
Erstbestellung: | 25.07.2018 |
Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Ferdinand Rüesch hat einen Abschluss als Dipl. Masch. Ing. HTL Maschinenbau und verfügt über langjährige Erfahrungen im Vertrieb in der Druck-, Verpackungs- und Medienbranche. Als früherer Eigentümer der Gallus Ferd. Rüesch AG kann er auch die damit verbundene Industrieexpertise und eine umfassende Kenntnis im weltweiten Key Account Management von lokal und global agierenden Kunden vorweisen.
Beruflicher Werdegang und aktuelle Tätigkeit:
1976 – 1981 | Gallus Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz Ausbildung zum Maschinenmechaniker |
1981 – 1984 | Militärdienst und mehrere längere Aufenthalte bei Gallus Vertretungen im Ausland, vor allem in den USA, als Vorbereitung auf seine Management-Funktion bei der Gallus Ferd. Rüesch AG |
1985 – 1988 | Berufsbegleitendes Maschinenbau-Studium, Abschluss als Dipl. Masch. Ing. HTL (neu diplomierter Ingenieur FH in Maschinenbau an der FHS St. Gallen) |
1986 – 1990 | Gallus Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz Verschiedene Funktionen in allen Bereichen der Firma zur Vorbereitung auf die Managementfunktion |
1990 – 1992 | Berufsbegleitendes Studium an der Universität St. Gallen, Abschluss des Executive MBA HSG Kurs 4 Universität St. Gallen |
1990 – 1993 | Gallus Ferd. Rüesch AG, St. Gallen, Schweiz, CEO |
1993 – 2002 | Gallus Inc., Philadelphia US (Tochtergesellschaft der Gallus Ferd. Rüesch AG, Schweiz), Präsident |
Seit 2002 | Gallus Ferd. Rüesch AG Vize-Präsident des Verwaltungsrates und Key Account Manager |
2015 – 2016 | Berufsbegleitendes Studium; Certified Global Negotiator; CGN-HSG, Executive School of Management, Technology and Law at the University St. Gallen |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
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Ferd. Rüesch AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats) |
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Heidelberg Schweiz AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft) |
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Gallus Holding AG, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft) |
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Gallus Ferd. Rüesch AG, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft) |
Herr Ferdinand Rüesch wird seine Verwaltungsratsmitgliedschaften bei der Heidelberg Schweiz AG, der Gallus Holding AG sowie der Gallus Ferd. Rüesch AG im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft niederlegen.
Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh
Persönliche Daten:
Geboren: | 19. November 1958 in Deutschland |
Erstbestellung: | 18.07.2008 |
Angaben zu relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen
Herr Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh ist seit vielen Jahren ordentlicher Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Produktionssystematik der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Durch seine Tätigkeit und verschiedene industrienahe Engagements im Maschinenbau, aber auch in der Druckbranche kann er umfassende Kenntnisse und die damit verbundene Industrieexpertise vorweisen. Zudem zeichnen ihn seine fachliche Kompetenz durch seine weiteren Engagements als Mitglied des Direktoriums der Fraunhofer Technology Academy und seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der e.GO Mobile AG aus und er kann bei der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft seine Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere im Bereich der Produktion und Fertigungsprozesse einbringen.
Beruflicher Werdegang und aktuelle Tätigkeit:
1978 – 1988 | Studium des Maschinenbaus und der Wirtschaftswissenschaften an der RWTH Aachen und Promotion zum Dr.-Ing. an der RWTH |
1988 – 1990 | Oberingenieur am Laboratorium für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre (WZL) der RWTH Aachen (Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. W. Eversheim) |
1989 – 1996 | Gründer und Geschäftsführer der GPS GmbH (heute Schuh & Co.-Gruppe) in Würselen, Deutschland, St. Gallen, Schweiz und Atlanta, USA |
1990 – 1993 | Habilitation und vollamtlicher Dozent für Fertigungswirtschaft und Industriebetriebslehre an der Universität St. Gallen (HSG) |
1993 – 2002 | Professor für ‘Betriebswirtschaftliches Produktionsmanagement’ an der Universität St. Gallen (HSG) und Mitglied des (ITEM-HSG) Direktoriums des Instituts für Technologiemanagement |
seit 2002 | Inhaber des Lehrstuhls für Produktionssystematik der RWTH und Mitglied des Direktoriums des WZL und Fraunhofer IPT |
seit 2004 | Direktor des Forschungsinstituts für Rationalisierung (FIR) e.V. an der RWTH Aachen |
seit 2005 | Mitglied des Direktoriums des Instituts für Industriekommunikation und Fachmedien (IIF) an der RWTH |
seit 2006 | Mitglied des Direktoriums der Fraunhofer Technology Academy, München |
2008 – 2012 | Prorektor der RWTH Aachen |
seit 2009 | Geschäftsführer der RWTH Aachen Campus GmbH |
seit 2014 | Mitglied des Präsidiums der acatech – DEUTSCHE AKADEMIE DER TECHNIKWISSENSCHAFTEN |
seit 2015 | Vorsitzender des Vorstands der e.GO Mobile AG |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen
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KEX Knowledge Exchange AG (Vorsitz) |
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Gallus Holding AG, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft) |
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Phoenix Contact GmbH & Co. KG (Mitglied des Beirats) |