Turbon AG
Hattingen
– Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 –
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, 23. August 2018, 11:00 Uhr,
auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat der
Turbon AG hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 27.
April 2018 gebilligt. Gemäß § 172 AktG ist damit der Jahresabschluss festgestellt. Ferner hat der Aufsichtsrat ebenfalls in
seiner Sitzung am 27. April 2018 den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 gebilligt. Damit sind
sämtliche gesetzlich erforderlichen Beschlussfassungen zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses
bereits erfolgt.
|
2. |
Vortrag des Bilanzverlustes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzverlust von
EUR 1.745.670,14 auf neue Rechnung vorzutragen.
|
3. |
Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes die Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
|
4. |
Entlastung des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates die Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
|
5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr
2018 zu bestellen.
|
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Stück mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält davon im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 16. August 2018 bei der Gesellschaft in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 2. August
2018 beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):
Turbon AG c/o COMMERZBANK AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt/Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136 – 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs an dem Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt.
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten die ihnen von ihrem depotführenden Kreditinstitut zugesandten Unterlagen
zur Eintrittskartenbestellung auszufüllen und rechtzeitig und vollständig an das entsprechende depotführende Kreditinstitut
zurückzuschicken. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende
Institut vorgenommen.
2. Stimmrechtsvertretung
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, die Möglichkeit
der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären,
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einer anderen Person besteht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Formerfordernis können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder ein andere der in § 135 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form
der Vollmacht abzustimmen.
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die Möglichkeit zur Erteilung der Vollmacht und die Möglichkeit zur Erteilung
der Untervollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.turbon.de/hv
zur Verfügung. Des Weiteren kann das Formular kostenlos bei der Gesellschaft angefordert werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder vor
dem Tag der Hauptversammlung der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden:
Turbon AG Sekretariat Ruhrdeich 10 45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156
E-Mail: hv@turbon.de
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei
den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung
sind die auf den Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft unter www.turbon.de/hv vorgesehenen Vollmachts- und
Weisungsformulare zu verwenden.
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, schriftlich (an: Turbon AG,
Sekretariat, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen), per Telefax (an: +49 (0) 2324 504 156) oder per E-Mail (an: hv@turbon.de) spätestens
bis zum 21. August 2018, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Später eingehende Vollmachten und Weisungen werden nicht berücksichtigt.
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der unter ‘Teilnahmeberechtigung’
beschriebenen Form ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch den Stimmrechtsvertreter.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
IV. Weitere Rechte der Aktionäre
1. |
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (Letzteres
entspricht 159.433 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens
am 23. Juli 2018 bis 24:00 Uhr zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. Auf § 70 AktG wird hingewiesen.
Etwaige Ergänzungsvorschläge bitten wir an folgende Adresse zu richten:
Turbon AG Der Vorstand z.Hd. Sekretariat Ruhrdeich 10 45525 Hattingen
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden, unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.turbon.de/hv veröffentlicht.
2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG
|
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden.
Gegenanträge müssen eine Begründung enthalten und sind bis zum 14. Tag vor der Versammlung, d.h. zum 8. August 2018, 24:00
Uhr, ausschließlich zu richten an:
Turbon AG Sekretariat Ruhrdeich 10 45525 Hattingen
Telefax: +49 (0) 2324 504 156 E-Mail: hv@turbon.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.turbon.de/hv veröffentlichen.
Das Recht, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und/oder fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen
jedoch nicht begründet zu werden.
Das Recht, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
3. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
|
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Gemäß § 131 Abs. 3 AktG darf der Vorstand in den dort genannten Fällen die Auskunft verweigern. Zudem kann der Vorsitzende
der Hauptversammlung gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
Er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festsetzen.
V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Die in § 124a AktG genannten Informationen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich
zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.turbon.de/hv. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
VI. Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung
ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist – ab dem 25. Mai 2018 – Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. c DSGVO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von
der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht
auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
hv@turbon.de oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
Turbon AG Ruhrdeich 10 45525 Hattingen
Telefax-Nummer: +49 (0) 2324 504 156
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Hattingen, im Juli 2018
Turbon AG
Der Vorstand
Organisatorische Hinweise:
Die ordentliche Hauptversammlung der Turbon AG findet auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen
statt.
Eine Anfahrtskizze entnehmen Sie bitte unser Internetseite www.turbon.de/hv.
Kostenlose Parkplätze sind vorhanden.
|