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Dentons berät HORIBA Automotive Test Systems beim Erwerb der FuelCon AG
Pressemitteilung Dentons berät HORIBA Automotive Test Systems beim Erwerb der FuelCon AG Frankfurt, 14. August 2018 – Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat die japanische HORIBA Automotive Test Systems beim Erwerb der FuelCon AG mit Sitz in Magdeburg beraten. Durch die Übernahme wird FuelCon Teil eines der im Automotive-Bereich weltweit führenden Herstellers von Motor-, Antriebs-, Brems- und Emissionsprüfsystemen. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kartellbehörden. Die Aktien der HORIBA Group werden an der Tokioter Börse gehandelt. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Kyoto beschäftigt weltweit über 7.000 Mitarbeiter in 27 Ländern. In Deutschland ist die HORIBA Europe GmbH neben der Zentrale im hessischen Oberursel mit 13 weiteren Niederlassungen vertreten. FuelCon wurde 2001 gegründet und ist ein führender Hersteller von Prüfstrecken und Testanlagen für Batterieantriebe und Brennstoffzellen. Mit der Integration der Expertise des Unternehmens im Bereich der Leistungsmessung von Brennstoffzellen und Batterien will die HORIBA-Unternehmensgruppe ihre führende Stellung bei der Entwicklung von Antrieben für elektrifizierte Fahrzeuge ausbauen und so ihre Position auf dem globalen Wachstumsmarkt für Elektromobilität stärken. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch der Ausbau des Standortes Magdeburg als weltweites Kompetenzzentrum für die Entwicklung und Prüfung von Batterien und Brennstoffzellen. Ein Dentons Team unter Federführung des Partners Christoph Papenheim (Gesellschaftsrecht/M&A) hat den Käufer in allen kartell-, arbeits-, immobilien- und steuerrechtlichen Fragen beraten und die Kaufvertragsverhandlungen begleitet. Berater HORIBA: Dentons: Kartellrecht: Dr. René Grafunder (Partner), Franziska Peters (Associate) Arbeitsrecht: Frank Lenzen (Partner), Hasine Azim (Associate) Steuerrecht: Thomas Voss (Partner), Thomas Treffer (Senior Associate) Immobilienwirtschaftsrecht: Dr. Andrej Latinović (Counsel).
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14.08.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |