Elector GmbH
Angebot zum Erwerb; <DE000A2AA402>
Zielgesellschaft: Clere AG; Bieter: Elector GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
(WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)
Bieterin:
Elector GmbH
Kurfürstendamm 57
10707 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
146047 B
Zielgesellschaft:
Clere AG
Schlüterstraße 45
10707 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
182215 B
ISIN: DE000A2AA402
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
erfolgen unter:
http://www.elector-angebot.de
Angaben der Bieterin:
Die Elector GmbH (die ‘Bieterin’) hat am 3. Mai 2017 entschieden, den
Aktionären der Clere AG (die ‘Zielgesellschaft’) mit Sitz in Berlin
anzubieten, ihre nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR
1,00 (ISIN DE000A2AA402) (die ‘Clere-Aktien’) im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (in der Form eines Barangebots) zu
erwerben.
Die Bieterin hält derzeit 1.954.395 Aktien der Zielgesellschaft und damit
33,19% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als
Gegenleistung für ihre Clere-Aktien eine Geldleistung in Höhe des
gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Clere-Aktien
während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31 Abs. 1
WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Clere-Aktie anzubieten,
wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt
wird. Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in
der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die
Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den
hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet,
vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im Rahmen der gesetzlichen
Pflichten vor Ablauf der Annahmefrist den Widerruf der Zulassung der Clere-
Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Clere AG. Inhabern von
Aktien der Clere-AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, dem
Börsengesetz (BörsG) und der Verordnung über den Inhalt der
Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebV) durchgeführt.
Berlin, den 3. Mai 2017
Elector GmbH
Der Geschäftsführer
Ende der WpÜG-Meldung
03.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
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