Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 /
Erwerb eigener Aktien
30.04.2019 / 13:15
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München, den 30.04.2019
Im Zeitraum vom 23. April 2019 bis einschließlich 26. April 2019
hat die Allianz SE insgesamt 539.351 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 1. März
2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014
und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
23/04/2019 142.766 214,1219
24/04/2019 139.566 212,5373
25/04/2019 125.902 212,8221
26/04/2019 131.117 213,2184
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04.
März 2019 bis einschließlich 26. April 2019 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 4.391.761 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine
von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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