Dr. Greger & Collegen
Dr. Greger & Collegen: Interessenskonflikt der Bank führt zur Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert von spekulativen Swapverträgen
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache 2015-05-07 / 10:52 --------------------------------------------------------------------- München, 07.05.2015 - In seinem aktuellen Urteil vom 28.04.2015 (Az. XI ZR 378/13) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass beratende Banken, die ihren Kunden zu dem Abschluss von Swapgeschäften mit sich selbst raten, aufgrund des bestehenden Interessenskonflikts sowohl über die Tatsache, dass der Swapvertrag einen anfänglichen negativen Marktwert aufweist, als auch über dessen konkrete Höhe aufklären müssen. Dies würde, wie der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs entnommen werden kann, zumindest für all diejenigen Swapgeschäfte gelten, die keinen konkreten Grundgeschäftsbezug haben und damit nicht der konkreten Absicherung von tatsächlich bestehenden Zins- und Währungsrisiken dienen. "Da die beratende Bank dem aktuellen BGH-Urteil zur Folge nicht nur über die Tatsache, sondern auch über die konkrete Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts aufklären muss, kann das bisherige Argument der Banken und Sparkassen, dass ihren Kunden der Anfall einer Gewinnmarge bekannt gewesen sei, nicht mehr als Rechtfertigung für die Banken dienen. In keinen der uns bekannten Fälle wurde der Kunde durch seine Bank auf die konkrete Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts hingewiesen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit die auch von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Ansicht, dass nur bei Kenntnis der konkreten Höhe des anfänglichen negativen Marktwertes der Kunde das eigene Interesse der Bank an der Empfehlung des Swap-Vertrages richtig einschätzen kann. Diese Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert besteht entgegen der Auffassung einiger Gerichte nicht nur für komplex strukturierte Swapgeschäfte, sondern auch für einfache Verträge ohne komplizierte Formeln. "Diese Klarstellung durch den BGH ist sehr erfreulich, da bislang nicht nur die Banken und Sparkassen, sondern auch zahlreiche Gerichte die Ansicht vertraten, dass es sich bei der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2011 lediglich um eine Einzelfallentscheidung für komplizierte Spread-Ladder-Swaps gehandelt habe", so Rechtsanwalt Dr. Greger. Das aktuelle Urteil des BGH stellt nun klar, dass die Komplexität eines Swapgeschäfts kein Kriterium für oder gegen die Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert sein kann. Entscheidend ist der schwerwiegende Interessenskonflikt, in dem sich die beratende Bank oder Sparkasse ihrem Kunden gegenüber befindet. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Swapgeschädigte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgreich bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen konnte, rät allen Swapgeschädigten, die sich bislang noch nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entschließen konnten, aufgrund der positiven Rechtsprechung des BGH nun nicht länger mit der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte zu zögern. Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen Maximilianstr. 35 C 80539 München Tel.: 089 / 237 08 480 Fax: 089 / 237 08 4811 Web: www.dr-greger.de --------------------------------------------------------------------- 2015-05-07 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 354451 2015-05-07
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