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QSC AG
Köln
Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN DE0005137004
Korrektur der Einberufung der Hauptversammlung
In der am 15. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zu der am 29. Mai 2019 in Köln stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung findet sich unter Tagesordnungspunkt 2 ‘Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns’ ein redaktioneller
Fehler bei dem Hinweis auf das Datum für die Fälligkeit des Dividendenanspruchs.
Korrekt muss es lauten:
‘Der Anspruch auf die Dividende ist am 4. Juni 2019 fällig.’
Ansonsten verbleibt es unverändert bei der am 15. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung.
Köln, im April 2019
QSC AG
Der Vorstand
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