SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB: Volkswagen-Abgasaffäre – Schönheitsfehler im Beschluss für das Musterverfahren
Volkswagen-Abgasaffäre: Beschluss mit Schönheitsfehlern – Landgericht Braunschweig gibt den Startschuss für das Musterverfahren Das Landgericht Braunschweig hat am 19. Mai 2016 beschlossen, in der VW-Affäre ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu ermöglichen. Neben neun weiteren Musterverfahrensanträgen wird der Musterverfahrensantrag der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin, nunmehr im Klageregister des Bundesanzeigers veröffentlicht (Aktenzeichen: 5 O 2074/15). Fast alle geschädigten Aktionäre können in Kürze ihre Ansprüche anmelden, ohne selbst klagen zu müssen. Der Schönheitsfehler: Das Gericht hat bislang nur beschlossen, das Verfahren in die Wege zu leiten, es aber noch nicht getan. Das soll erst mit Erlass des Vorlagebeschlusses im August geschehen. Dann ist es aber für viele Aktionäre zu spät. Stichtag 10. Juli 2015 Alle Schadenersatzansprüche aus Aktienkäufen vor diesem Termin drohen am 19. September 2016 zu verjähren. Die förmliche Einleitung des Musterverfahrens im August 2016 nützt diesen Aktionären nichts. Nur unverjährte Ansprüche können angemeldet werden. Die Anmeldung würde dann die Verjährung hemmen. Damit die Ansprüche nicht verjähren, müsste dann – vor Verjährungseintritt – geklagt werden. Das betrifft alle Investoren, die bis zum Stichtag VW-Aktien erworben haben. Rechtsanwalt Alexander Temiz von Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin, der diese ersten Beschlüsse mit erwirkt hat, sagt: “Das genau wollte der Gesetzgeber mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verhindern. Es soll nicht in tausenden von gleichartigen Prozessen tausendfach über dieselben Rechtsfragen gestritten werden. Ein Oberlandesgericht soll gleichartige Rechtsfragen für alle verbindlich klären. Rechtssicherheit und Kostensicherheit sind für geschädigte Kleinanleger entscheidend. Deshalb haben wir auch für die von uns vertretenen VW-Aktionäre gleich zu Beginn Musterverfahrensanträge gestellt. Erfreulich ist, dass unserer Musterverfahrensantrag bekannt gemacht wird, unschön aber, dass sich das Gericht damit Zeit lassen möchte.” Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet: Rechtsanwalt Alexander Temiz Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB Schlagwort(e): Recht
2016-05-31 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |